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FAQ

Freistellungsaufträge jetzt noch komfortabler

05. November 2021 - Freistellungsaufträge jetzt noch komfortabler

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit über Ihren Online-Banking-Bereich einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag anzulegen, auch wenn Ihr Ehepartner/Lebenspartner kein Kunde der Renault Bank direkt ist. Ganz einfach und ohne lästige Formulare:

 

 

Damit Ihre Zinseinkünfte nicht mit dem Abzug von Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet werden, haben Sie die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Sie haben die Wahl zwischen einer Einzelveranlagung, in Höhe von maximal 801,00 EUR oder einer gemeinschaftlichen Veranlagung in Höhe von maximal 1.602,00 EUR. Es ist dabei unerheblich, ob Ihr Ehepartner/Lebenspartner ebenfalls Kunde der Renault Bank direkt ist.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Einfach und hilfreich - Unsere Funktionen erklärt oder in unserem FAQ & Kontakt-Bereich.