Geschäftsbedingungen für Ihre Geldanlage
Auf dieser Seite finden Sie unsere Geschäftsbedingungen für die Eröffnung eines Kontos bei der Renault Bank direkt.
Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch. Sie enthalten wichtige Informationen zum Preis- und Leistungsangebot, zum Datenschutz und sämtliche Informationen zum Banking bei der Renault Bank direkt. Um unsere Dokumente zu öffnen, benötigen Sie den Adobe Reader. Diesen können Sie kostenlos bei Adobe herunterladen.
Geschäftsbedingungen für das Einlagengeschäft
Vorvertragliche Informationen zum Fernabsatz
Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzes
Informationsbogen für den Einleger
Datenschutzhinweise der Renault Bank direkt
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Fragen zu Steuern und Freistellungsaufträgen
Seit dem 01.01.2015 sind die Banken gesetzlich verpflichtet, die auch bisher fällige Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt abzuführen. Das betrifft Sie nur, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind. Ansonsten besteht kein Handlungsbedarf.
Ihr Vorteil:
Wir führen für Sie Ihre Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab. Weitere Angaben in der Steuererklärung entfallen. Liegt ein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vor, wird keine Kirchensteuer abgeführt. Bei Gemeinschaftskonten ist die Abführung der Kirchensteuer durch uns nur möglich, wenn die beiden Einzelkunden zum Gemeinschaftskonto bei uns entweder als miteinander verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebend gemeldet sind.
Hinweis zur Anlassabfrage:
Im Zuge Ihrer Kontoeröffnung wird Ihre Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) angefragt. Eine Berücksichtigung des seitens des BZSt gelieferten Kirchensteuermerkmals (KISTAM) kann somit unmittelbar nach entsprechender Bereitstellung erfolgen.
Hinweis zur Regelabfrage:
Die Regelabfrage findet einmal jährlich zwischen dem 01. September und 31. Oktober statt.
Die Auskunft zu Ihrer Religionszugehörigkeit erhalten wir generell verschlüsselt in Form eines Kirchensteuerabzugsmerkmals (KISTAM), so dass der Datenschutz gewahrt ist. Wenn Sie nicht möchten, dass das BZSt Ihre Daten übermittelt, können Sie der Datenweitergabe bis zum 30. Juni eines Jahres gegenüber dem BZSt widersprechen. Ein einmal eingelegter Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Das BZSt meldet Ihren Widerspruch dem Finanzamt, das Sie dann zur Abgabe einer Steuererklärung bzgl. der Kirchensteuer auffordern wird.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bietet zum Thema "Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer" einige Hilfestellungen mit Fragen und Antworten. Ihren Widerspruch richten Sie bitte direkt an das BZSt. Alle Infos diesbezüglich finden Sie hier.
Damit die Zinserträge nicht direkt versteuert werden, haben Sie die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag einzurichten. Die maximale Freistellung beträgt 1.000,00 EUR pro Person, bei verheirateten Personen erhöht sich der Betrag auf 2.000,00 EUR.
Um eine Einrichtung des Freistellungsauftrags durchzuführen, loggen Sie sich bitte in Ihren Online-Banking-Bereich ein und wählen Sie unter dem Menüpunkt "Service & Mehrwerte" den Untermenüpunkt "Steuern" und "Freistellungsauftrag" aus. Dort können Sie nun auswählen, ob Sie einen Einzel-Freistellungsauftrag anlegen möchten oder, wenn Sie mit jemandem gemeinsam veranlagt sind, einen gemeinschaftlichen. Ein Einzelfreistellungsauftrag bleibt bei einem Gemeinschaftskonto unberücksichtigt.
Für die Anlage bei U18-Kunden nutzen Sie bitte die Zugangsdaten der gesetzlichen Vertreter.
Sie haben die Möglichkeit, die Höhe Ihres Freistellungsauftrages innerhalb des Kalenderjahres Ihren tatsächlichen Zinserträgen anzupassen.
Zur Anpassung des Freistellungsauftrages geben Sie bitte den gewünschten Betrag ein und bestätigen Sie diese Eingabe in der SecureGo+ Renault Bank direkt-App.
Bitte beachten Sie hierbei:
Eine Erhöhung des Freistellungsbetrages ist im laufenden Kalenderjahr jederzeit möglich und wird rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres berücksichtigt, so dass Ihnen ggfs. abgeführte Steuern wieder gutgeschrieben werden.
Für eine Reduzierung des Freistellungsbetrages muss der neue Freistellungsauftrag höher sein als die von Ihnen bereits erhaltenen Zinsen.
Sollte Ihnen eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen, können Sie uns diese einfach und bequem per Dokumenten-Upload zur Verfügung stellen.
Die Erträgnisaufstellung dient als Ergänzung zur Jahressteuerbescheinigung und wird standardmäßig nicht von der Renault Bank direkt versendet, sondern kann über das persönliche Postfach angefordert werden.
Sollten Sie Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten von Amerika bzw. in den Vereinigten Staaten von Amerika steuerlich ansässig sein, haben wir eine Übersicht zum Thema FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) für Sie bereit gestellt: FATCA Dokument.
Bei Ihrer steuerlichen Ansässigkeit im Ausland sind ggf. die Meldepflichten im Rahmen von "CRS" (Common Reporting Standard) zu beachten. Zu diesem Thema haben wir für Sie das Info-Blatt CRS Dokument bereitgestellt.
Im Übrigen können Sie nähere Informationen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten.