FAQ

Wir freuen uns über Ihr Interesse, ein U18-Konto zu eröffnen

 

Übermittlung der Geburtsurkunde

Übermittlung der Geburtsurkunde und des Nachweises für das alleinige Sorgerecht


Bitte laden Sie hier die Geburtsurkunde hoch:

! Wichtig:
Um das Konto eröffnen zu können, benötigen wir die Geburtsurkunde. Abstammungsurkunden können wir leider nicht akzeptieren. 

🛈 
Die Geburtsurkunde weist die rechtlichen Eltern aus, während aus der Abstammungsurkunde die biologischen Eltern hervorgehen. Die Abstammungsurkunde wurde durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft und durch die Abschrift aus dem Geburtenregister ersetzt. Eine Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamt.

Bitte laden Sie hier das Nachweisdokument hoch:

! Wichtig:
Da Sie angegeben haben, dass es nur einen gesetzlichen Vertreter gibt, benötigen wir einen Nachweis (Sorgerechtsentscheidung, Sorgerechtsregelung oder Sterbeurkunde des zweiten gesetzlichen Vertreters) für das alleinige Sorgerecht.

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